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Benutzung der Aufzüge in der Metro

Die Schaffung eines behindertengerechten Zugangs zu ausgewählten Stationen durch Nutzung von Lastaufzügen war eine der Maßnahmen, mit denen das Verkehrsunternehmen der Hauptstadt Prag nachträglich Fahrgästen mit gesenkter Mobilität den Zugang auch in Stationen schaffte, für die diese Möglichkeit beim Bau der Prager Metro überhaupt nicht erwogen wurde.

Die Verwendung von Lastaufzügen zur Beförderung von Fahrgästen mit beschränkter Mobilität wurde vom übergeordneten Organ im Jahre 1990 (damals SDTI) gebilligt, und dies unter Einhaltung der gültigen Normen und der von ihm festgelegten Bedingungen, die in eine verbindliche Vorschrift für die Schulung der den Lastaufzug bedienenden Begleitung von Rollstuhlfahrern eingingen.

Die nachträglich Verbesserung des Zugangs zu den Metrostationen durch Lastaufzüge wurde nur in den Stationen durchgeführt, bei denen dies technisch möglich war. Es handelt sich also nur um die Lastaufzüge in den Metrostationen Háje, Opatov, Roztyly und Nádraží Holešovice.
Beim Transport mit einem umgebauten Lastaufzug (Piktogramm mit Rollstuhl und einer Begleitperson) muss eine zu dessen Bedienung befähigte Person zugegen sein. Diese Person weist sich beim Eintritt durch einen „Ausweis für die Bedienung des Aufzugs" beim Stationsvorsteher (beim Transportleiter) aus, von dem sie gegen den Ausweis den Schlüssel des Aufzugs erhält. Nach erfolgter Beförderung gibt sie den Schlüssel zurück und erhält den Ausweis wieder.

Die Schulung der Bedienung der Lastaufzüge für die Begleitung von Rollstuhlfahrern besorgen die Verkehrsbetriebe, Abteilung 244 000 - Beförderungsanlagen, über eine externe Organisation. Daher werden die Kurse in der Regel für eine größere Gruppe von Bewerbern organisiert (etwa 10 Personen). Trotzdem ist es möglich, den Erwerb des Ausweises für die Bedienung des Aufzugs auch für Einzelpersonen sicherzustellen. Jeder Bewerber muss in Einklang mit der Richtlinie Nr. 49/1967, Nachrichtenblatt des Ministeriums für Gesundheitswesen, registriert im Teil 2/1968 Slg., in der Fassung der verbindlichen Maßnahme Nr. 17/1970 Slg. , Nachrichtenblatt des Ministeriums für Gesundheitswesen, registriert im Teil 20/1970 Slg. seine gesundheitliche Befähigung zur Bedienung eines Lastaufzugs mit einer Tragfähigkeit über 500 kg nachweisen. Das Formular für die medizinische Kontrolle erhalten Sie ebenfalls über die Abteilung 244 000 (zum Herunterladen hier). Die finanziellen Kosten der medizinischen Kontrolle werden dem Bewerber nach Vorlage der entsprechenden Quittung des behandelnden Arztes ersetzt. Aus dem Angeführten folgt, daß sich der Rollstuhlfahrer als Begleitung eine andere Person wählen muss.

Ihre Schritte zum Erwerb der Berechtigung:

  • Lassen Sie sich vom Arzt das Formular " Attest über die gesundheitliche Befähigung" ausstellen. (Das bestätigte Formulare legen Sie bei der Schulung vor.)
  • Vereinbaren Sie das Datum der Schulung für die Bedienung der Lastaufzüge
    (Herr Emil Lukavský, Tel. 222 673 257;
    E-Mail: lukavsky@dpp.cz).

Nach der Schulung erhalten Sie einen Ausweis, der Sie zur Benutzung des Aufzugs berechtigt. Geben Sie für die Ausgabe des Ausweises folgende Informationen an:

  • Vor- und Zuname,
  • Nummer des Personalausweises oder des Passes,
  • Adresse,
  • wenn Sie für eine Organisation arbeiten, dann deren genaue Bezeichnung und Adresse.

 

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